Eine Woche hat es gedauert, bis sich die Pseudo-Demokraten vom Schock der Schweizer Minarett-Volksabstimmung erholt haben. Wie bloß sollte man den Völkern Europas erklären, dass die Schweizer kollektiv falsch abgestimmt haben? Und wie sollte man erklären, dass in anderen Ländern keine vergleichbaren Abstimmungen zugelassen werden?
Der türkische Premier Erdogan hatte es dabei noch vergleichsweise einfach: Der konsequente Führer der Auslandstürken und des türkischen Staatsislams erklärte einfach, es hätte nie zu einer solchen „faschistischen Abstimmung“ kommen dürfen. Verbiegen musste er sich dabei nicht, denn er ist ja schon lange on record als strenger Menschenrechtler mit dem Verdikt, Integrationsforderungen seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit...
So weit, so erwartbar. Weit schwerer mit der Verurteilung von Volksabstimmungen tun sich dagegen die rotgrünen „basisdemokratischen“ Kräfte mit 68er- und Sponti-Vergangenheit sowie die APO-Demonstrations-Kohorten mit einschlägigem Mutlanger track record. Aber auch die FDP-nahen vermeintlichen "Liberalen", die schon aufgrund des eigenen Freiheits-Credos eigentlich den Bürgern immer ihren unzensierten, unreglementierten und damit in Volksabstimmungen abfragbaren Willen geben sollten.
In dem Moment, in dem Volksabstimmungen gegen die eigene Überzeugung ausgehen, lassen selbst langjährige, selbsterklärte „Stimmgeber des Volkes“ die basisdemokratische Maske fallen und werden zu totalitären Zensoren. Den Vogel schießt heute im Leitkommentar der SZ der Säulenheilige Heribert Prantl ab, der in einer spektakulären Volte mindestens drei Jahrzehnte seiner eigenen „volksnahen“ und Plebiszit-freundlichen Schreibe ad absurdum führt [„Minarette und Zigaretten“, SZ vom 7.12.2009, S. 4].
Lassen wir es prantl´n:
„Es geht ein Gespenst um in Europa. Das Gespenst heißt direkte Demokratie. […] Das Plebiszit kann, wohldosiert, so etwas sein wie die Erfüllung der Demokratie. Das Plebiszit kann aber auch zerstören, wenn es die individuellen Bürger- und Menschenrechte missachtet. […] Demokratische Entscheidungen sind nicht automatisch rechtsstaatliche Entscheidungen.“
=> Beim letzten Satz dieses Auszugs zuckt der wahrhaft republikanische und demokratische Geist unwillkürlich zusammen. Stammt dieses Zitat etwa von Stalin, der einst meinte „Gedanken sind mächtiger als Waffen. Wir erlauben es unseren Bürgern nicht, Waffen zu führen. Warum sollten wir es ihnen erlauben, selbstständig zu denken [oder gar abzustimmen]…“? Oder stammt es von Schäuble, der das Volk in jeder Hinsicht orwellianisch überwachen lässt und nie auf die Idee käme, es gar direkt an Entscheidungen zu beteiligen? Oder stammt es wenigstens von Franz Josef Strauss, dessen zynischer Kommentar zum Ausgang von Abstimmungen „Vox populi – vox Rindvieh!“ in obrigkeitsstaatlichen CSU-Kreisen noch heute als Allzweckwaffe gegen Volksabstimmungen verwendet wird?
=> Nein – es stammt ausgerechnet von Prantl! Demselben Prantl, der über Jahrzehnte hinweg Politiker gegeißelt hat, die sich über den vermeintlichen Volkswillen hinwegsetzen wollten, wie ihn sich eben –je nach Tagesform– Heribert in seiner jeweils ganz eigenen (und meist NICHT mehrheitsfähigen) Prantl-Welt sophistisch und selektiv-legalistisch zusammendefiniert hat.
Der hocherstaunte Leser des heutigen SZ-Tageskommentars ist zurecht verwirrt. Was sind denn die „demokratischen Entscheidungen, die nicht automatisch rechtsstaatliche Entscheidungen“ sind? Welche schlimmen Verfassungsbrüche hat die vox populi denn auf plebiszitärem Weg verbrochen? Prantl nennt Beispiele:
„Die Gesetze auf dem Gebiet der inneren Sicherheit wurden in den vergangenen Jahren mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen.“
=> Hört hört! Prantl verwechselt hier ganz offenbar die REPRÄSENTATIVE Demokratie (die sich über die „Volksvertreter“ im Parlament manifestiert) mit der WAHREN Basisdemokratie, die sich über Volksabstimmungen äußert! Das "plebejische Volk" durfte sich zu all diesen beispielhaften Verfassungsbrüchen „auf dem Gebiet der inneren Sicherheit“ ebenso wenig äußern wie zur Abschaffung des Goldstandards, zur Einführung des Euro, zu den sogenannten Banken"rettungen", zum Lissabon-Vertrag oder zu den Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei!
De facto durfte in praktisch all diesen Bereichen noch nicht einmal das Parlament viel beschließen. Dafür haben die KanzlerInnen und die korrupten Fraktionsführer und all die Vertreter der gewählten Exekutive (Schäuble, Zypries, Hanning) sowie der nicht einmal gewählten NWO (EU, SWIFT, CIA usw.) schon gesorgt!
=> Ein ganz böser Argumentations-faux-pas des Herrn Prantl also, den man dem Ex-Richter und selbsterklärten Verfassungsrechtler sicherlich nicht als "Versehen" durchgehen lassen kann!
=> Solange nicht (wie Prantl ernsthaft insinuiert) die „Todesstrafe“ einem Volksvotum unterstellt werden soll, braucht die nicht einmal existente „plebiszitäre Demokratie“ also ganz sicher keine Belehrungen über „gefährliche Willkür“, wie sie Heribert mit sonor klingender Schreibe erteilt.
Wer in konzertierter Aktion zusammen mit den Polit-Buddies von den Grünen und der FDP und der CDU alles dafür tut, dass dieses Land KEINE Regierungsform bekommt, die auch nur ANNÄHERND endlich wieder den Volkswillen in der Politik repräsentiert, der hat keinerlei Recht, schon lange vor der Einführung einer „plebiszitären Demokratie“ in einem höchst vorauseilendem Akt der Andienung an die political correctness und den totalitären NWO-Zeitgeist gleich wieder die Einschränkung des Volkswillens zu fordern!
Es ist absurd, anlässlich der Schweizer Abstimmung vor einer Woche gleich den Untergang der Menschenrechte zu postulieren. Weder im Koran noch in den Hadithen sind Minarette auch nur erwähnt, so dass ihre Reglementierung schon mangels religiöser Grundlage keine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen könnte. Zudem gilt auch Artikel 4 GG wie fast jedes Grundrecht nicht absolut und ein „Recht auf Minarette“ kennt kein einschlägiger Menschenrechtskodex. Das Völkerrecht kennt dagegen den Begriff des „jus cogens“ („zwingenden Völkerrechts“), zu dem die Religionsfreiheit explizit nicht gehört! Wäre es anders, müsste die „Europäische Menschenrechtskonvention“ bzw. ihre nicht gewählten Richter in Permanenz tagen gegen all die Staaten, in denen die positive Religionsfreiheit nicht existiert (Bibeleinfuhrverbote) oder ständig verletzt wird (Christenverfolgungen und –vertreibungen). Und auch gegen die, in denen nicht einmal negative Religionsfreiheit gewährt wird (das Recht auf öffentlich gelebten Atheismus). Zu diesen Ländern am Pranger würden fast alle arabischen Staaten zählen. Ebenso Erdogans Türkei und u.U. sogar der Vatikan.
Prantls Vorbehalte gegen Volksabstimmungen sind eindeutig pro domo motiviert. Er und seine BrüderInnen im Geiste haben erkannt, dass der Schweizer Dammbruch mit allen Mitteln gestoppt werden muss.
Andernfalls droht das von ihnen in Jahrzehnten mit allen Mitteln politisch-medialer Macht erbaute und erzwungene Lügengebäude der political correctness und der totalitären Bürgerführung zusammenzubrechen. Abstimmungen wie das Minarett-Plebiszit (oder auch nur das neue per Volksbegehren erzwungene bayerische Rauchverbot) gegen den Willen fast aller „Volksvertreter“ in den jeweiligen Parlamenten zeigen die zunehmend fehlende Repräsentativität der Parlamente und der Mainstream-Medien auf.
Mit solchen Abstimmungsniederlagen geht automatisch Deutungshoheit verloren. Die „Nicht-mehr-das-Volk-Vertreter“ in den Parlamenten finden sich daher ängstlich nach Verbündeten suchend mal wieder zu unheiligen Allianzen mit den Massenmedien zusammen.
Sobald die Ochsentouren durch die Parteihierarchien durchlaufen sind, spielt Volkes Stimme für frisch gebackene Spitzenpolitiker keine Rolle mehr. Sind die Instanzen erst durchlaufen, haben sie sogar zunehmend (und „zurecht“) Angst vor den eigenen Wählern und den einstmaligen Förderern an der Basis, die sie gerade verraten.
Diese Angst wird auch zunehmend in den „Qualitätsmedien“ des Mainstreams spürbar: Deren Deutungshoheit über die Volksmeinung wird im Internet- und Twitter-Zeitalter durch die zunehmend gelesenen Massenblogs als künstliche und mehrheitslose Massensteuerung entlarvt.
Die Felle der Mainstreamer in Politik und Medien schwimmen davon. Der Untergang dieser Elitekasten kann nur dann gestoppt werden, wenn die eklatante Diskrepanz zwischen Volksmeinung und deren NICHT-Repräsentation in den Parlamenten und den Medien überwunden wird. Wenn das Volk nicht endlich wieder wahrhaft demokratisch repräsentiert wird, ist dieser Erosionsprozess ebenso wenig zu stoppen wie der Erosionsprozess des Vertrauens ins Geldsystem.
Das gerade im Zusammenbruch befindliche Lügengebäude der Goldmanipulateure sollte diesen Eliten eine Warnung sein. Waidwundes verbales Umherschlagen à la Prantl gegen die vox populi ist die falsche Reaktion auf die Hilferufe der Bürger in Schweizer Abstimmungen (Minarette) oder in NL, F oder IRL (Lissabon-Verträge). Nur die direkte Demokratie ist die wahre Demokratie. Das von Prantl so plakativ geforderte „Korrektiv“ gegen mögliche Fehlentscheidungen des Volkes bzw. ein „Kontrollorgan“ zum Schutz von Minderheiten gibt es bereits: es heißt Verfassung bzw. Verfassungsgericht.
Kein einziges Menschenrecht in Deutschland ist je durch DIREKTE Demokratie abgeschafft oder auch nur in Frage gestellt worden!! Weder vor noch nach 1945!
Wäre den Völkern der Welt im 20. Jahrhundert die Wahrheit über Kriege erzählt worden und wären diese Kriegsentscheidungen gar zur Abstimmung gelangt, sie hätten in keinem Land eine Mehrheit bekommen. Und hätte gar der Goldstandard uneinschränkbar regiert, wäre kein Krieg auch nur ansatzweise führbar gewesen.
Political correctness und Multikulti-Ideologien sind kriegstreibend. Ebenso der fraktionale Papierfalschgeldstandard, der gegen den Volkswillen alle Auswüchse finanziert.
Gold ist keine Anlageklasse – Gold ist die Wahrheit. Und ein Bollwerk gegen Lüge, Kriegstreiberei, Totalitarismus und pseudo-repräsentative Volksvertreter in Politik und Medien.