Je mehr die Parlaments-Demokraten in der real existierenden Volkszertretung namens „Deutscher Bundestag“ ihr Mandat pervertieren und ihre rechtlichen und ökonomischen Kompetenzen bis hin zur Existenzbedrohung unseres Gemeinwesens überschreiten, desto mehr rhetorischer Widerstand regt sich am anderen Ende der Extremistenskala. Neu sind die Theorien der Anti-Demokratie dabei nicht. Sie waren latent immer da. Professor Hans-Hermann Hoppe etwa predigt seit 40 Jahren die immer gleichen, zwar teilweise folgerichtigen aber dennoch weder erstrebenswerten noch umsetzbaren Utopien. Neu ist lediglich, dass diese Utopien mit implizit anti-individualistischer Grundhaltung (was Hoppe bestreiten würde, dazu aber unten mehr) heute medial zunehmend hof- und salonfähig werden. Extremes Versagen am einen Ende der Skala (pervertierte volksverratende Parlamentsdemokratie) gebiert eben immer das andere Extrem – in diesem Fall den völligen Staats- und speziell Demokratie-Nihilismus.
Warum sind Hoppes anti-demokratische Thesen „anti-individualistisch“ – so dass Hoppe m.E. an dieser Stelle nicht mehr auf dem Boden der auf einer subjektiven Wertlehre und vom menschlichen Individuum her argumentierenden Österreichischen Schule Mises´scher Prägung steht? Nun – schon vor einigen Wochen formulierte ich hier (S. 7) die Grundforderung an alle fundamentalistischen Systemkritiker:
„Mises kämpfte nicht generell gegen den Staat, sondern gegen den Staat, der seinen Grundaufgaben (Schutz) nicht nachkommt! In diesem Sinne kann man und muss man dann gegen den sozialistischen Staat und dann sogar gegen den demokratisch-sozialistischen Staat argumentieren. Ich sage aber auch – ohne dies hier erschöpfend diskutieren zu können: Wer dieses tut, muss zugleich ein weniger totalitäres und praxisfähiges, nicht-utopisches und menschennahes alternatives System vorschlagen!“
Wer den direktdemokratischen Grundsatz „One Man - One Vote“ in Frage stellt, muss etwas Besseres bzw. Legitimeres vorschlagen. Wenn man bei der wachsenden Zahl der Hoppe-Fans diesbezüglich kritisch nachfragt, bekommt man meist zunächst die Forderung nach der 100%-Privatgesellschaft zu hören. Also nach einer Gesellschaft, in der sich vermeintlich freie Bürger wirklich aller Staatsaufgaben selbst annehmen – mithin auch der beiden zentralen Schutzaufgaben, die realistisch-rationale Minimalstaatler originär-natürlicherweise bei einem Staat ansiedeln. Mises dazu:
„Die Hauptaufgabe des Staates in einem marktwirtschaftlichen System ist es, den reibungslosen Ablauf der Marktwirtschaft vor Betrug oder Gewalt von innen und außen zu schützen.“
=> Schutzaufgaben nach innen und außen sind nicht ohne Aufgabe von Individualrechten erfolgreich an Private delegierbar. Dies aus Macht- und Korruptionsgründen (es entstünden immer Mafia-Organisationen; es gälte das willkürliche Recht des Stärkeren – und dieses Argument wird nicht dadurch entkräftet, dass die heutige Parlamentsdemokratie selbst korrupt, unfähig und willkürlich-totalitär agiert).
=> Privatarmeen können nicht das Ziel von Bürgern mit Individualinteressen sein. Wir haben sie heute schon – sie heißen Blackwater oder Camorra. Der vermeintliche „Schutz“ von privaten Individualinteressen ausgerechnet durch Mafia-Armeen ist ein Treppenwitz der Hoppe´schen Lehre.
=> Und auch die von den Hoppe-Fans immer wieder vorgeschlagenen „Privaten Schiedsgerichte“ sind ein utopistisches Ziel: Wie realistisch ist es, dass sich Streitparteien freiwillig (!) auf einen Richter einigen – und dann auch im Falle einer Niederlage dessen Spruch beugen? Mediatoren können ein Lied davon singen, wie oft ihnen genau dies vor der Mediation von den Beteiligten versprochen wird – die unterlegene Partei aber nach dem Mediationsspruch dann eben doch sofort die ordentliche Gerichtsbarkeit anruft; speziell in Fällen von großer Bedeutung bzw. gravierender Folgen. Nein, die Jurisprudenz ist neben der Verteidigung des Gemeinwesens nach außen die zweite originäre Staatsaufgabe. Dass wir rechtsbeugende Richter wie im Falle Mollath oder ESM („Nicht im Namen des Volkes“) dabei verhindern müssen, ist dabei natürlich völlig klar. Das aber kann im direktdemokratisch regierten Minimalstaat ohne Richter-ernennende Parteien weitgehend ausgeschlossen werden.
Das nächste Reizwort der Hoppeianer: „Direktdemokratie“. Aktuell auf ef-online darf in diesen Tagen ein gewisser Ferdinand Hoischen den an dieser Stelle leicht zu erntenden Applaus abgreifen, indem er den natürlich nicht existierenden „Gesellschaftsvertrag“ von Rousseau zerlegt. Dafür dass der praktisch nicht googlebare Herr Hoischen so gut wie keinen Track Record zu haben scheint, kann er nichts. Nicht wirklich schlimm ist auch, dass er im Aufsatz „Demokratie – Handlungslegitimierung für Schwachsinnige“ letztlich plagiiert, denn die Quellenangabe „Hoppe“ oder wenigstens „Rothbard“ vermisst man im ganzen Artikel. Ärgerlich ist aber die aggressive Wortwahl dieses Autoren, denn an sehr vielen Stellen sind seine Thesen angreifbar. Unten einige Zitate – nicht weil gerade dieser Artikel wichtig wäre, sondern weil er so typisch ist und weil die utopischen Hoppe-Thesen einfach mal in ihre Schranken gewiesen werden sollten, bevor sie immer mehr den Anspruch erheben, nunmehr der „Mainstream“ der Österreichischen Schule und gar die einzig göttliche Wahrheit der reinen Staats- und Morallehre darzustellen, was in unserem Diskurs der Minimalstaatler mit Nicht-Österreichern zunehmend gegen uns verwendet wird - ich erlebe das täglich in Zuschriften und Veranstaltungen...:
1. „Mir ist indes kein einziger Staat bekannt, der jemals durch die Zustimmung aller auf seinem Territorium lebenden Individuen entstanden wäre. Der angebliche [Rousseau´sche] Gesellschaftsvertrag ist nichts als eine herbeiphantasierte Illusion zur mehr als dürftigen Rechtfertigung von Staatsgewalt.“
=> Das ist zugleich wahr und trivial (man beachte Rousseaus Zitat: „Ich möchte, daß das Eigentum des Staates so groß und mächtig – und das das der Bürger so klein und schwach wie möglich ist. … Wenn das Privateigentum so schwach und abhängig ist, braucht die Regierung nur sehr wenig Gewalt und kann die Leute sozusagen mit dem kleinen Finger lenken.“) – vor allem aber ist es off-topic. Denn noch einmal (s.o.): Wer sogar den direktdemokratischen Minimal-Staat bekämpft, muss wenigstens ein nicht totalitäres, praxisfähiges, nicht-utopisches und menschennahes alternatives System vorschlagen! An dieser Stelle kommt von den Hoppes nichts, was jemals erfolgreich irgendwo in der Weltgeschichte getestet worden wäre – ganz im Gegensatz übrigens zum Minimalstaat. Die Mafia-Herrschaft oder die Anarchie nehmen wir aus, worauf die Umsetzung des „100%-Privatrechtsstaats“ schnell hinausliefe.
=> Oder eben auf den „starken Mann“, z.B. den Monarchen. Es ist darum auch kein Zufall, dass aus Hoppes Fanclub (manchmal unausgesprochen, oft explizit) der Ruf nach eben diesem Monarchen (in Bayern „dem Kini“) erschallt.
2. „An die Stelle der Herrschaftslegitimierung des Monarchen trat [in der Demokratie] nun die Legitimierung staatlicher Gewalt durch den sog. Gesellschaftsvertrag. … Der angebliche Gesellschaftsvertrag ist nichts als eine herbeiphantasierte Illusion zur mehr als dürftigen Rechtfertigung von Staatsgewalt.“
=> Warum nur beantworten die Hoischens und Hoppes nie die extrem naheliegende Frage, welcher Bürger in der Weltgeschichte denn je einen Gesellschafts- / Beherrschungsvertrag mit dem König geschlossen hat? Schon diese natürlich nur mit „Niemand“ beantwortbare Frage delegitimiert jeden Ruf nach dem starken Mann, dem König, der irgendwie mirakulöserweise den Privatrechtsstaat ermöglichen soll…
3. „Mir ist indes kein einziger Staat bekannt, der jemals durch die Zustimmung aller auf seinem Territorium lebenden Individuen entstanden wäre.“
=> Das Zitat belegt, dass Herr Hoischen doch durchaus das Grundproblem der Macht- und Staatslegitimation versteht: Es gibt schlicht keine solche Machttheorie. Macht ist Macht. Sie existiert, sie muss in gewissem Maße immer ausgeübt werden – das sage sogar ich als radikaler Vertreter des Individualismus! Aber auch mit der Monarchie (egal ob konstitutionell oder gottesgnädig „legitimiert“) hat nie ein Bürger einen Gesellschaftsvertrag bzw. einen „Monarchievertrag“ abgeschlossen! Die Legitimationsfrage ist keine objektiv-zufriedenstellend beantwortbare. Es kann immer nur darum gehen, die existierende Macht (die immer Individualrechte einschränkt) möglichst klein zu halten / sie quantitativ zu begrenzen (Minimalstaat), sie qualitativ zu begrenzen (durch eine Verfassung), sie durch möglichst bürgerverhaftete Gewaltenteilung und durch Mitspracherechte der Menschen zu begrenzen (Direktdemokratie). Sprich: vom vorzivilisatorischen, inhumanen Recht des Stärkeren wegzukommen, wohl wissend, dass das nie vollständig gelingen wird. Der 100%ige Individualismus ist in einer ethnisch, sprachlich-kulturell und national unüberwindbar vorstrukturierten Gruppenwelt mit potenziellen Kollektiv-Fehden zwischen natürlichen Schicksalsgemeinschaften nie völlig um- oder durchsetzbar. Es wird immer um Verteidigung des Kollektivs gehen müssen – was der reine Privatrechtsstaat ebensowenig leisten kann wie eine effektive Verteidigung des (Individual)Rechts. Und Letzteres ist immerhin das edelste, älteste, geradezu konstitutionelle Motiv von Staatsgründungen. Die ersten aufgeklärten Verfassungs-Staaten (z.B. die USA 1776ff) wurden eben zum Schutz der Bürger vor monarchischer und auch vor klerikaler Macht-Willkür gegründet. Der Privatrechtsstaat kann das nicht leisten – diese Vorstellung ist bestenfalls gut gemeinte Utopie – weswegen ich dabei bleibe, solche Forderungen (wenn sie auch anders gemeint sind) als anti-individualistisch i.S.v. den Menschen nicht dienlich abzulehnen.
Im weiteren Verlauf seines Artikels schreibt Ferdinand Hoischen einiges Zustimmungsfähiges zum niemals feststellbaren „Gemeinwillen“ à la J.-J. Rousseau. Originell ist auch das nicht – fast alle klassisch-liberalen Autoren lehnen diese Vorstellung eines objektiv feststellbaren (und damit absoluten, nicht mehr hinterfragbaren) Gemeinwillens ab. Baader schrieb z.B. in „Kreide für den Wolf“ ein ganzes Kapitel zu diesem in der Tat wichtigen Thema, denn über dieses Hilfskonstrukt des vermeintlichen absoluten Volkswillens haben rote, braune und heute monetär-„demokratische“ Sozialisten seit über 250 Jahren immer wieder anti-humane Säuberungen gegen abweichende Individuen vorgenommen. Blutorgien im Namen des Gemeinwillens / des sozialistischen Kollektivs durchziehen diese sozialistische Geschichte seit 1789.
Leider aber schießt Hoischen in seiner den ganzen Artikel durchziehenden Rage dann übers Ziel hinaus – und bemängelt ausgerechnet das Grundgesetz – und damit m.E. indirekt den Rechtsstaat an sich, der doch der einzige Schutz gegen Auswüchse der Demokratie (die es leider gibt) oder von konstitutionellen Monarchen ist:
4. „Bei einem Vertrag zu Lasten Dritter vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein anderer, nicht am Zustandekommen des Vertrages Beteiligter, die Vertragsleistungen zu erbringen hat. Genau dies geschah aber mit dem 'Gesellschaftsvertrag' namens Grundgesetz. Und dieser 'Gesellschaftsvertrag' Grundgesetz soll zudem auf ewig gelten, auch für alle Folgegenerationen, und unkündbar sein. … Schwachsinnige Herrschaftslegitimierung und Herrschaftslegitimierung für Schwachsinnige.“
=> Mon dieu... Natürlich ist das GG ein alliiertes Diktat und kein Dokument von Bürgersouveränität. Und dass wir weder 1949 noch 1990 darüber abstimmen durften, ist völlig korrekt und auch zurecht kritisierbar. Dennoch muss festgehalten werden, dass die schlimmsten Auswüchse gegen das Recht und gegen unsere Geldbeutel bzw. unsere volkswirtschaftliche Basis und Gesellschaft nicht durch das GG erfolgt sind, sondern –speziell seit 1990/1992 (Massenzuwanderung durch volle Personenfreizügigkeit, Maastricht-Vertrag), 1999 (EUR), 2001ff (Kampf gegen den Terror), 2005 (Ende Stabilitätspakt), 2009 (Lissabon-Vertrag), 2010ff (andauernde EUR-Rettungen)– erst dann, nachdem das GG faktisch abgeschafft worden war! Zugunsten von supranationalen ESM-Regelungen, ungeschriebenen EU-Verfassungen und „NWO-Weltordnungen“, die alle nicht durch, sondern gegen GG und BGB zustande gekommen waren! Übrigens gab es nicht einmal zum BGB eine Volksabstimmung – und es hat uns trotzdem seitdem über 100 Jahre lang gut gedient. Es ist selbst aus einer ganzen Reihe von Rechtskodices entstanden, über die es nie eine Volksabstimmung gegeben hatte (das römisch-kanonische Recht, das Preußische Allgemeine Landrecht, der Code Civil, das Badische Recht, u.v.a.).
=> Staaten werden seit Tausenden von Jahren praktisch nie im luftleeren Raum verfasst. Von daher ist auch das Geblubber vom „GG als einem Vertrag zu Lasten Dritter“ in der Praxis irrelevant. Nach 65 Jahren der Geltung des nach Hoischen „illegitimen“ GG und des nach 113 Jahren ebenso „illegitimen“ BGB muss man einfach festhalten dürfen: diese Gesetze hatten sich trotz ihrer Schwächen weitgehend bewährt. Die zunehmend existenziellen Probleme unseres Landes begannen vielmehr mit ihrer faktischen Abschaffung per EUropäischem Rechtsüberbau und EURopäischer „Rettungspolitik“ zu unseren Lasten. Beides gegen unser GG und gegen das Volk durchgesetzt, nicht etwa durch dieses, auch wenn Voßkuhle uns diese offenkundige Erkenntnis nicht per höchstrichterlichem Urteil zugestehen will!
=> Es macht darum keinen Sinn, das GG und den Verfassungsstaat, die Direktdemokratie oder gar den Staat schlechthin abzulehnen. Diese fundamentale Staatskritik ist eine fehlgeleitete und fehlleitende Irrlehre, deren zunehmende Popularität nur durch die komplette Degeneration der heutigen Staats- und Verfassungs -„Eliten“ überhaupt erklärbar ist! Die Menschen wollen sich keinem monarchischen Willen eines (vielleicht) gnädigen und weisen Königs oder Führers unterwerfen, nur weil der berüchtigte Rousseau´sche Gemeinwille tatsächlich nicht feststellbar ist und nur weil der Wille der real existierenden heutigen perversen NWO-Demokraturen zunehmend unerträglich ist. Freiheit ist etwas anderes!
Die Wurzel allen Übels liegt in unserem Falschgeldsystem und in den durch dieses finanzierbaren selektiv korrupten Eliten – nicht in der Staatsidee oder in Uns-dem-Volk, wie es Hoppe mit extrem negativem Menschenbild immer wieder suggeriert. Die direkte Demokratie hätte keinen der o.g. Exzesse seit 1990 mit Mehrheit goutiert. Ein generelles Menschen-Bashing ist darum denkbar unangebracht Darauf sei übrigens auch Prof. Graf Kielmansegg hingewiesen, der erst voriges Wochenende in einem Vortrag zu Volksabstimmungen ein ähnlich schlechtes Menschenbild à la Franz-Josef Strauss ("Vox populi, Vox Rindvieh") vertreten hat...
Und auch auf Hayek könnte sich Hoppe nicht berufen (was er aber auch gar nicht tut): Dessen „Weg zur Knechtschaft“ beginnt ebenfalls mit einer ökonomischen Fehlentwicklung: Unausweichlich wird der Marsch in die Tyrannis bei Hayek, sobald ein Staat der Planwirtschaft verfällt. Oder eben planwirtschaftlichem Geld. Vom Staat als Ursache des Wahnsinns oder gar vom Volk selbst („Kollektive Korruption“, darum keine Demokratie) ist bei Hayek nicht die Rede. Hoppe kann sich aus Österreichischer Sicht nur auf seinen Lehrer Rothbard berufen. Damit aber ist und bleibt er radikaler und m.E. fehlleitender Guru der Anarchie und der Utopie. Leider mit zunehmender Gefolgschaft, weil die Menschen als Folge ihrer extremen Enttäuschung über multipel versagende Staatsorgane der ersten bis vierten Gewalt von Merkel, Trittin, Voßkuhle und Diekmann eben ins andere Extrem wechseln. Wie immer in Krisen- und Kriegszeiten kommen moderate Stimmen des direktdemokratischen, individualrechtlichen Minimalstaats mit bürgernaher Verfassung in diesem Kampf der Extremisten zwischen die Fronten und unter die Räder. Das „Ihr seid Schwachsinnige“ à la Hoischen ist dabei noch eine der kleineren und erträglicheren Beleidigungen, denen wir uns ausgesetzt sehen…