Relativ aktuelle Gerichts-VOR(!)-Entscheidung zur uralten Frage der Abgeltungssteuer-Pflicht der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung (ETC):
„Xetra Gold: Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung ist nicht steuerbar. Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht zu steuerbaren Kapitaleinkünften führt.“
Soweit so gut – und auch rechtlich korrekt (wie seit 2008 von mir vertreten). Denn aber doch nicht gut – denn der entscheidende Satz in der o.g. Meldung lautet:
„Wegen der Abweichung von der Verwaltungsanweisung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.“
Es ist zunächst völlig unklar, warum der 10. Senat des FG Münster das Thema fast ein Jahr nach dem analogen Urteil des 12. Senats desselben Gerichts Anfang 2014 überhaupt noch mal anfasste – nur um dann erneut das Ganze denn doch zur BFH-Revision zuzulassen, der dann vielleicht 2018 endgültig urteilt! Vor genau einem Jahr hatte ich das gleichlautende aber damals schon revisionsfähige und damit nicht letztinstanzliche Urteil des 12. Senats schon einmal kommentiert: „Xetra-Gold-Gewinne wohl steuerfrei“. In diesem Artikel enthalten waren auch Verweise auf noch ältere Artikel von 2009 „Auch der Fiskus kämpft nun gegen Gold und Silber – Edelmetall-ETCs unterliegen der Abgeltungssteuer“ und auf die analoge Goldseitenforums-Debatte zum gleichen Thema von 2008!
So lange also lassen die Finanzverwaltung und die Justizhuren diese Frage bereits offen und damit die Anleger im Unklaren! Die Abgeltungssteuer gibt es seit 2008/9. Es gab beim Anlageprodukt Xetra Gold damit ebenso wie bei allen anderen analogen Goldprodukten seit 2008 noch nie steuerliche Rechtssicherheit! Und nun weiterhin nicht bis voraussichtlich 2018 – obwohl die zugrundeliegende Rechtsfrage völlig trivial ist (ausführlich dargestellt in den o.g. Links)!
Wie sagte schon Shakespeare: „Und ist dies auch Wahnsinn – so hat es doch Methode“. Das ist alles kein Zufall, sondern volle (wahnsinnige) Absicht in einem kaum noch heimlich geführten Kampf gegen Goldanlagen, gegen die Flucht ins Bargeld [Schweizer Pensionskassen flüchten ins Bargeld], nochmals gegen Bargeld [Bargeldverbot - das Fenster zum Widerstand schließt sich], nochmals gegen Bargeld [Baader-Bank erwartet Abschaffung des Bargelds in Europa], nochmals gegen Bargeld [Schäffler: Ein Verbot von Bargeld rückt näher], gegen das Eigentumsrecht generell und gegen alle anderen bürgerlichen Freiheiten!
Goldhaltung und möglichst viel Bargeldbezahlung sind darum heutzutage Akte des passiven und noch immer risikofreien aber wirkungsvollen Widerstands gegen ein Amok-laufendes und zunehmend totalitäres fractional banking Falschgeld-System, das nur noch Lügen und Propaganda kann und das in zunehmend brutaler Manier gegen Volk, Wahrheit und Freiheit kämpft – wie es Fed-Chef Volcker schon vor 35 Jahren offen und kürzestmöglich ansagte: „Gold ist der Feind“. Mit der endgültigen Abschaffung der Deckung der Währungen durch Staatsgold waren die Weichen damals kurz zuvor in den Untergang gestellt worden. Volcker musste damals Anfang der 1980er noch mit exorbitanten Zinsen gegen den sonst unvermeidlichen Exitus seines Dollar-Falschgeldsystems kämpfen. Er sah dies damals als bitteren Fehler an. Stattdessen hätte er wie seine heutigen ZB-Bankster-Nachfolger lieber ohne Gold- und Zinsrestriktion unendlich Falschgeld gedruckt, was damals schon zwingend den Kampf gegen das Gold impliziert hätte. Die „Gold ist der Feind"-Mahnung an seine ZB-Buddies wiederholte Volcker darum erst unlängst 2015 nochmals - denn im heutigen ZB-Schlaraffenland des völlig kostenfrei erschaffbaren Falschgelds ist sie ja noch viel aktueller als damals! Die Fronten sind also klar: Banken(büttel) gegen Völker, Nationen, Kulturen, Markt, Natürlichkeit, Freiheit. Passiver Widerstand ist angesagt.